Umweltschutz-Batterien
Anmerkungen zum § 18 Batteriegesetz
Endnutzer müssen
Altbatterien-/akkus gesetzesgemäß zurückgeben. Das ist in der
Verkaufsstelle möglich, sowie bei öffentlichen Sammelstellen der
Gemeinden. Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne (§17.1
Batteriegesetz) hat die Bedeutung, dass Batterien nicht in den Hausmüll
gegeben werden dürfen. Die chemischen Zeichen der Metalle (§17.3
Batteriegesetz) haben folgende Bedeutung: "Hg" bedeutet Quecksilber
(Hydraargyrum) ist in der Batterie mit mehr als 0,0005 Masseprozent
enthalten, "Cd" bedeutet Cadmium ist in der Batterie mit mehr als 0,002
Masseprozent enthalten, "Pb" bedeutet Blei (Plumbum) ist in der Batterie
mit mehr als 0,004 Masseprozent enthalten. Sie können uns die
Batterien/Akkus zurückschicken.